Strafzettel mit dem Mietwagen – das sollten Sie wissen

Wenn Sie im Ausland mit dem Mietwagen geblitzt werden oder falsch parken und dafür einen Strafzettel erhalten, ist es zwar ärgerlich, aber kein allzu großes Problem. Denn im Unterschied zu Delikten in Deutschland, erhalten Sie keine Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug droht auch nicht. Allerdings kann es empfindlich teuer werden, da Sie nicht nur das Bußgeld selbst, sondern auch noch die Bearbeitungsgebühr des Autovermieters zahlen müssen.

Sobald Sie die Geschwindigkeit mit dem Auto überschritten und dabei geblitzt werden oder aber beim Falschparken erwischt werden, wird Ihr Vergehen registriert und der Fahrzeughalter über Abfragen des Kennzeichnens durch die Behörde ermittelt. Der Strafzettel gelangt in der Folge auch zum Autoverleih, der den Betrag entweder selbst begleicht oder aber Ihre Heimatadresse an die Behörde weiterleitet. Da aber dadurch der Autovermieter einen Mehraufwand an Verwaltung hat, kann er diese in Form einer Gebühr an Sie weiter verrechnen. Wie hoch diese ausfällt, ist von den unterschiedlichen Anbietern abhängig. Meist finden Sie darüber entsprechende Angaben im Mietvertrag für das Auto. Normalerweise sollte der Betrag zwischen 10 Euro und 40 Euro liegen, gerade im Ausland kann es aber vorkommen, dass die Bearbeitungsgebühr höher ausfällt als das Bußgeld, das Sie leisten müssen. Um die Bearbeitungsgebühr zu entgehen, können Sie bei Parkstrafen einfach die Behörde vor Ort aufsuchen und eine Regelung treffen.

Positiv bei einem Verkehrsvergehen im Ausland ist, dass Sie vor Punkten in Flensburg keine Bedenken haben müssen. Das Verkehrszentralregister in der deutschen Metropole trägt nämlich nur Punkte für Vergehen ein, die hierzulande begangen werden. Sie sollten allerdings bedenken, dass es seit 28.10.2010 innerhalb der EU ein Abkommen gibt, dass den Ländern erlaubt, über die eigenen Staatsgrenzen hinaus, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkdelikte zu ahnden. Sie sollten also in jedem Fall die Strafe bezahlen, denn sonst verfolgt Sie der Bußbescheid bis nach den Urlaub und nach Hause.

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