Navi im Mietwagen: App, Navi oder Straßenkarte?

Für die Tour mit Ihrem Mietwagen im Urlaubsland ist natürlich wichtig, dass Sie sich vor Ort zurecht finden. Damit ist ein Navi wichtig oder aber Sie greifen auf Faltkarten bzw. eine entsprechende App auf Ihrem Smartphone zurück – doch welche Methode ist die beste?

Erkundigen Sie sich am besten gleich im Vorfeld bei der Verleihfirma, ob Ihr Mietwagen über ein festverbautes Navi verfügt. Meist kann dies als kostenpflichtige Zusatzleistung gebucht werden, wobei die Verrechnung entweder als Pauschalbetrag oder pro Tag erfolgt. Diese Investition lohnt sich in jedem Fall, denn so haben Sie eine aktuelle geographische Karte gleich im Auto mit dabei und müssen sich selbst nicht mehr darum kümmern. Haben Sie allerdings ein tragbares Navigationssystem zu Hause, können Sie dies einfach in den Urlaub mitnehmen und damit Kosten sparen. Eine gute Alternative zu Navis vor Ort sind Navi-Apps, die manchmal sogar kostenlos heruntergeladen werden können und dabei nicht nur für den Straßenverkehr eine wichtige Orientierungshilfe leisten, sondern auch für die Wege zu Fuß. Wenn Sie diese Option wählen, sollten Sie an einen USB-Adapter für den Zigarettenanzünder denken, denn die Navi-Apps benötigen meist sehr viel Akku.

Eine etwas antiquierte Methode des Zurechtfindens bieten Faltkarten, die meist bei den örtlichen Touristeninformationen als Stadtpläne oder sogar komplette Regionallandkarten erhältlich sind. Diese sind zum Einen zwar interessant, da sie auch kleinere Seen, Flüsse oder Ortschaften anzeigen, zum Anderen stellt sich natürlich die Frage, wie aktuell diese Karten sind. Experten empfehlen die Nutzung von Straßenkarten, wenn Sie besonders weite Strecken oder Reiserouten per Autobahn und Landstraße zurück legen. So können Sie sich Regionen besser einprägen und lernen das Land besser kennen. Für Städte und Ortschaften ist es jedoch ratsam, ein Navi oder eine App zu verwenden, auch wenn Sie bei Unkenntnis der landeseigenen Sprache darauf achten sollten, alles richtig einzutippen und individuelle Namensdopplungen besonders zu berücksichtigen.

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