Mietwagen ab 18 Jahren mieten – immer möglich?

Endlich den Führerschein in der Tasche! Doch lässt sich mit 18 Jahren und dem erworbenen Führerschein gleich ein Fahrzeug mieten? Die Frage ist durchaus berechtigt und wird in diesem Artikel auf den Grund gegangen.

Andere Länder gleich andere Sitten

Das Mindestalter um ein Fahrzeug zu mieten unterliegt den lokalen und länderspezifischen Bestimmungen. Selbst unterschiedliche Anbieter innerhalb eines Landes besitzen ihre eigenen Richtlinien. Durchaus wird für das Vermieten eines Fahrzeuges ein höheres Alter erforderlich. In Deutschland beträgt das Mindestalter 18 Jahre. In aller Regel kann in Deutschland ein Fahrzeug ab dem 18. oder 19. Lebensjahr angemietet werden. Für Europa allgemein beträgt das Mindestalter in aller Regel 18 bis 21 Jahre. In den Vereinigten Staaten müssen die Fahrer älter als 21 Jahre alt sein.

Zusätzliche Gebühren sind möglich

Durchaus ist es gang und gäbe, dass die Mietwagenverleiher eine tägliche Gebühr für junge Autofahrer veranschlagen. Bis zu einem Lebensjahr unter 25 Jahre wird eine zusätzliche Gebühr gerne verlangt. Hinzu kommt, dass die jungen Autofahrer sich nicht jedes Fahrzeug ausleihen können. In aller Regel beschränkt sich das Ausleihen auf kleine Fahrzeuge.

Zumeist geht es erst ab 21 los

Die jungen Autofahrer sollten sich außerhalb Deutschlands und durchaus Europas darauf einstellen, dass ein Mietwagen erst ab 21 Jahren angemietet werden kann. Die Niederlande, Griechenland, Australien sowie Irland setzen auf jeden Fall das 21. Lebensjahr des Fahrers voraus.

Deutschland, Schweden, Italien sowie Marokko und weitere Länder erlauben den Verleih ab dem 18. Lebensjahr. In Malaysia ist es erst möglich, ab dem 23. Lebensjahr ein Fahrzeug zu mieten. Es ist anzuraten, sich vor dem Reisebeginn genau zu erkundigen, ab welchem Alter ein Fahrzeugverleih möglich ist.

Fahrpraxis durchaus erwünscht

Junge Fahranfänger können an einer mangelnden Fahrpraxis scheitern, wenn es um den Verleih eines Fahrzeuges geht. Mietwagenverleiher fordern durchaus eine Fahrpraxis von mindestens einem Jahr. Grundsätzlich wird in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Einschränkungen für den Mietwagenverleih gefordert. Eine Fahrpraxis vorzuweisen von mindestens einem Jahr ist keine Seltenheit im Land.

Ein zusätzliches Versicherungspaket

In Form einer Gebühr bzw. eines zusätzlichen Versicherungspaketes für die Fahranfänger sichern sich die Mietwagenverleiher zusätzlich ab. Hürden kann es durchaus geben. Fahranfänger, welche gleich am Folgetag nach bestandener Prüfung sich ein Fahrzeug ausleihen möchten, könnten durchaus an den Vorgaben scheitern bzw. müssen sie tiefer in die Tasche greifen.

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