Ihr Recht als Passagier bei einer Flugverspätung

Ein schönes altes Sprichwort sagt: Wer einmal eine Reise tut, der kann etwas erleben! Dieses Sprichwort bewahrheitet sich in der heutigen Zeit öfter denn je, insbesondere dann wenn für die Reise ein Flugzeug benötigt wird. Letztlich kennen viele Vielflieger das Problem zu Genüge: Alles ist durchgeplant aber der Flieger hat Verspätung oder schlimmer noch, er hebt gar nicht erst ab!

Das Recht der Passagiere bei einer Flugverspätung

Die Fluggastverordnung der EU besagt, dass die Fluggesellschaft gewisse Leistungen gegenüber den Passagieren zu erbringen hat, wenn eine Flugverspätung eintreten sollte. Die Versorgung der Fluggäste mit kostenlosen Snacks und Getränken gehört bei nahezu jeder Fluggesellschaft mittlerweile schon zum guten Ton aber ab einer gewissen Dauer und unter ganz gewissen Umständen hat der Fluggast auch das Recht auf eine Unterkunft oder eine Entschädigungszahlung. Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können muss die Airline jedoch einen Sitz innerhalb eines EU-Landes haben und vor allen Dingen darf der Passagier sich selber zum Flug beim Check-in nicht verspätet haben. Es wird bei der Entschädigungszahlung jedoch vorausgesetzt dass die Airline für die Verspätung auch letztlich verantwortlich gemacht werden kann. Nach aktueller Rechtslage sind Verspätungen über einen Zeitraum von drei Stunden mit einem Flugausfall gleichgestellt, sodass der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. Die häufigsten Ursachen für die Verspätung – Streiks und schlechte Witterungsverhältnisse – können der Airline jedoch nicht zur Verantwortung gelegt werden.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?

Die Bemessungsgrundlage ist hierbei die Flugdistanz. Bei einer Verantwortlichkeit der Gesellschaft hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Zahlung von einem Betrag zwischen 250 bis 600 Euro. Den Maximalsatz kann der Fluggast verlangen, wenn der Flug über eine Distanz von 3.500 Kilometer gehen würde und sich mindestens vier Stunden verspätet. Bei einer Distanz im Rahmen von 1.500 bis 3.500 Kilometer kann der Fluggast 400 Euro Ausgleichszahlung verlangen. Bei allen darunter liegenden Distanzen wird für die Airline eine Ausgleichszahlung von 250 Euro fällig.

Sofern die Fluggesellschaft keine Verantwortlichkeit an der Verspätung hat, so spricht der Gesetzgeber von „außergewöhnlichen Umständen“ – wie bei Streiks, Flughafensperrungen und dergleichen. Eine Ausgleichszahlung kann der Passagier dann nicht verlangen, jedoch hat er Anspruch auf Versorgungsleistungen und ggfls. eine Übernachtung in einem Hotel. Um diesen Anspruch geltend zu machen muss jedoch die Flugdistanz 1.500 Kilometer und die Verzögerung muss mindestens 2 Stunden betragen.

 

One thought on “Ihr Recht als Passagier bei einer Flugverspätung”

  1. Manfred Leonberger sagt:

    Hi!
    Das ist ja alles schön und gut, aber die meisten Menschen wissen nicht das sie solch ein Recht bei einer Flugverspätung überhaupt haben. Jeder der schon mal in so einer Lage am Flughafen war weiß, dass er oft den Launen des Flughafenpersonals ausgesetzt ist oder anstrengende abweisende Gespräche mit einer Hotline verbringen muss obwohl das Gesetz schon seit 2005 in Kraft ist.
    Ich bin froh das wenigstens Manche versuchen (sowie ihre Seite) aufzuklären und so den Menschen helfen sich selbst zu helfen.

    Danke!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner